Auf dem Weg zum feministischen Unrechtsstaat

Eine (erneute) Verschärfung des Sexualstrafrechts ist wieder mal geplant und steht offensichtlich auch unmittelbar bevor, da die zur Zeit regierende Koalition aus SPD und CDU sich diesbezüglich einig ist. „Nein heißt nein“ soll „endlich“ bei der Definition von Vergewaltigung gelten. Mehr noch: auch bei einem nicht verbal in irgend einer Weise signalisierten aber nicht ausgespochenen „nein“ soll von Gerichten auf Vergewaltigung erkannt werden können. Auch eine „Überumpelung“ soll als Vergewaltigung gelten können. Gewalt oder Gewaltdrohung muss dem Mann „endlich“ nicht mehr nachgewiesen werden.

Das heißt was? – Das heißt, dass ein Jörg Kachelmann „endlich“ nicht mehr freigesprochen werden würde, weil ihm Gewalt oder Gewaltdrohung nicht nachgewiesen werden konnte. Gewalt müsste eben überhaupt nicht mehr nachgewiesen werden. Letztlich nichts müsste wirklich nachgewiesen werden. Über ein ausgesprochenes „Nein“ gibt es in der Regel in solchen Fällen keine beweiskräftigen Video- oder Tonaufzeichnungen. Mehr noch: es ist ja gar nicht nötig. Es reicht, dass die Frau ein „Nein“ gedacht oder gefühlt hat (oder es nachträglich denkt oder fühlt?). Wie kann so was nachgewiesen werden, wenn zuvor schon die Gerichte größere Schwierigkeiten hatten, Gewalt oder Gewaltdrohung wirklich nachzuweisen. Aussage wird hier erst recht gegen Aussage stehen.

Und selbst, wenn es eine Videoaufzeichnung mit einem ausgesprochenen „Nein“ der Frau wirklich gäbe, man wüsste z.B. immer noch nicht was mit dem „Nein“ genau gemeint war (z.B. die Videoaufzeichung, eine bestimmte Sexualpraktik … ?). Ein „nein“ kann auch frau sich innerhalb eines gewissen Zeitraumes überlegen (genauso wie ein „ja“!). Klar ist diese Definition schon dann nicht, wenn man wirklich ein ausgesprochens „Nein“ voraussetzt. – Tatsächlich will man hier ja aber noch viel weiter gehen.

Faktisch wird es mit einer derart „gummiartig“- weichen Straftatdefinition dem Richter möglich einen Beschuldigten nach völligem Belieben zu verurteilen oder nicht zu verurteilen (idR dann wohl auf der Basis von „Indizien“). Und genau so ist es von der feministischen Ideologie auch beabsichtigt: „Lasst die Kachelmanns dieser Welt nicht entkommen!“ (egal, was sie wirklich getan oder nicht getan haben) – das ist hier das Motto.

Und Jörg Kachelmann wäre nach den geplanten Gesetzen wegen Vergewaltigung auch verurteilt worden. Andere („normale“) Männer, ohne diesen Prominenzgrad, ohne die große Medienbeachtung der Sache und ohne teuere Anwälte wären noch viel sicherer verurteilt worden.

Natürlich könnte ein sehr korrekt arbeitender Richter auch nach den neuen Gesetzen konsequent immer noch das „in dubio pro reo“-Prinzip konsequent anwenden. Dann würde sich (theoretisch) fast nichts ändern (und die neuen Gesetze wären sinnlos). In der Praxis weiß man aber, was passieren wird.

Ein Mann wird sich – wenn er denn Verkehr mit der Frau gehabt hat – kaum noch irgendwie gegen eine Beschuldigung wegen Vergewaltigung wehren können, wenn sie denn erhoben wird.

Falschbeschuldigungen und Falsch-Verurteilungen werden alle Türen und Tore weit geöffet (NOCH weiter als bisher schon). Das Argument im Hintergrund sagt: es ist ja ansonsten wegen des in-dubio-pro-reo-Prinzips so ungeheuer schwer, einem Mann eine Vergewaltigung nachzuweisen. Und darum muss man eben diesen Nachweis so leicht wie nur irgend möglich machen (und damit faktisch das in-dubio-pro-reo-Prinzip unterhöhlen). Frauen sind angeblich sowieso so gute Menschen, dass sie so gut wie nie Männer falsch beschuldigen (das Gegenteil ist längst bewiesen). Und wenn dennoch Falschbeschuldigungen vorkommen sollten, dann sind das wohl „Kollateralschäden“ – die das angeblich seit Jahrtausenden die Frauen unterjochende männliche Geschlecht gefälligst hinzunehmen habe.

Wenn ein Strafgesetz in der Definition des Deliktes so gummiartig weich formuliert ist, dass ein Richter einem Beschuldigten gegenüber es fast völlig beliebig in der Urteilsfindung auslegen könnte, wenn er denn wollte, hat das mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun. Wenn diese betreffenden Strafgesetze dann zusätzlich noch nur gegen eine Bevölkerungsgruppe ausgerichtet sind, weckt das dunkle Erinnerungen – oder müsste eigentlich massiv dunkle Erinnerungen wecken. (Und dass eine Frau wegen Vergewaltigung verurteilt wird, weil ein Mann ihr ja irgendwie ein „Nein“ signalisiert hatte – darauf kann man wohl lange warten!)

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