Verschärfung des Sexualstrafrechts

Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts – man möchte fragen: wie oft denn nun noch – und das obwohl unsere Gesellschaft doch angeblich so offen und unverkrampft in ihrem Verhältnis zu Sexualität ist. Aber nein, es geht da ja angeblich immer nur um die Frage der Gewalt – die Frage der Gewalt?

Eine solche Verschärfung des Sexualstrafrechts wird jedenfalls in dieser Woche (November 2014) wieder mal gefordert von der Justizministerkonferenz unter der Leitung von Bundesjustizminister Maas und zwar in Hinblick auf die Definition des Begriffs Vergewaltigung (Paragraph 177).

Ich habe ja hier im Blog schon mehrfach betont, dass ich a) Vergewaltigungen klar für verwerflich und strafwürdig halte, b) aber auch genau so klar meine, dass man nur im Zusammenhang mit Gewalt und Gewaltdrohungen von Vergewaltigungen sprechen kann. Allein schon der Wortsinn (VerGEWALTigung) gibt das vor. Im Umkehrschluss heißt das für mich: ohne Gewalt oder Gewaltdrohung keine Vergewaltigung. Und so hat es bis jetzt auch vom Gesetz her in Deutschland gegolten. Die Gewalt musste nachgewiesen werden, bevor ein Mann als Vergewaltiger verurteilt werde konnte. Und hier möchte die Justizminsterkonferenz (einstimmig!) nun den Begriff Vergewaltigung über den Zusammenhang mit Gewalt hinaus erweitern.

Der beherrschende Feminismus träumt seit Jahr und Tag davon, den Begriff Vergewaltigung so weitgehend zu definieren, wie nur irgend möglich. Motto: wann auch immer eine Frau etwas als Vergewaltigung empfindet – evl. auch nachträglich, dann ist es/ war es auch eine Vergewaltigung. Meist wurde dann auch behauptet: Eine Frau würde sowieso nie zu Unrecht einen Mann der Vergewaltigung bezichtigen. – „Lasst die Kachelmanns dieser Welt nicht entkommen!“ ist nun das Motto.

Und nach dem jetzt Geplanten würde ein Jörg Kachelmann z.B. auch höchstwahrscheinlich nicht freigesprochen. Gewalt oder Gewaltdrohung muss dann ja nicht mehr nachgewiesen werden. Es reicht, dass die Frau behauptet, Nein gesagt zu haben (in der Regel nicht von einer Kamera aufgezeichnet) oder auch ein Nein nur vage signalisiert zu haben. („Nein heißt Nein“ ist schon seit Ewigkeiten ein Kampfspruch des Feminismus). Das heißt aber auch, dass letztlich gar nichts mehr bewiesen werden muss, um einen Mann wegen Vergewaltigung zu verurteilen.

Falschbeschuldigungen werden so Tür und Tor weit geöffnet. Das für den Rechtsstaat wichtige In-Dubio-pro-reo-Prinzip wird letztlich ausgehebelt bzw. den Richtern mehr oder weniger nahe gelegt, dieses Prinzip hintanzustellen.

Ich möchte mich hier nicht um Zahlen streiten. Aber dass es Falschbeschuldigungen im Bereich der Vergewaltigung gibt und gab, kann als sicher angenommen werden. Und auch auf das Wörtchen Dunkelziffer haben Feministen und Feministinnen kein Monopol! Es kann mit einer gewissen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es wird eine relevante Dunkelziffer von falschbeschuldigten Männern gibt, die zu Unrecht wegen Vergewaltigung einsitzen.

Das soll jetzt noch verstärkt werden. Vergewaltigung ist dann jetzt (vom Feminismus her wahrscheinlich absichtlich) gar nicht mehr hinreichend klar definiert. Letztlich jeder sexuell aktive Mann muss damit rechnen „rangekriegt“ zu werden, wenn einer Frau das so gefällt.

In dem derzeitigen Diskussionsklima werden viele Richter die dann extrem gummiartigen Gesetzesbestimmungen weitreichend und auch einigermaßen willkürlich zu nutzen wissen, einen Mann zu verurteilen. Und genau so ist das beabsichtigt. Und genau das ist der Skandal! (Und man wird natürlich lange darauf warten können, dass eine Frau nach dieser neuen butterweichen Begriffsdefinition wegen Vergewaltigung verurteilt wird.)

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